Datenschutz in der Forschung
Forschungsprojekte, die die Bearbeitung von Personendaten beinhalten, müssen dem entsprechen. Das DschG ist sehr stark an das neu Bundesgesetz über den Datenschutz angelehnt.
Forschende, die personenbezogene Daten bearbeiten, unterliegen den Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in den folgenden Regelungen an «Benutzerinnen und Benutzer» gerichtet sind:
Ein im Ramen des Programms Scientific Information der swissuniversities entwickeltes Tool, um Fragen zum Datenschutz- und Urheberrecht rund um das Forschungsdatenmanagement zu beantworten.
Der Rechtsdienst unterstützt Sie bei der Erstellung eines Data Transfer and Use Agreements.