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Zulassung zum Masterstudium mit einem ausländischen Bachelordiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Allgemeine Bedingungen

    Für die Zulassung zum Masterstudium an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg müssen Sie im Besitz eines Bachelors (180 ECTS und mindestens drei Studienjahre) oder eines gleichwertigen, von einer anerkannten ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ausgestellten Hochschulabschlusses sein. Weitere Informationen zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen finden Sie in den .

     Die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô können ergänzende Studienleistungen verlangen, die entweder vor Beginn oder während des Masterstudiums zu absolvieren sind.

    Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen

    Die offiziellen Unterrichtssprachen an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg sind Deutsch und Französisch. Um ihr Studium aufnehmen zu können, müssen zukünftige Studierende eine der beiden Sprachen beherrschen (Niveau B2). Zudem werden bestimmte Masterstudienprogramme auf Englisch erteilt.

    Mehr Details

  • Studiengänge mit besonderen Bedingungen

    Master of Medicine

    • Online-Anmeldung vom 1. November bis 15. Februar
    • Die Zuteilung der Studienplätze ist in einer festgelegt
    • Wenn Sie ausländische·r Staatsangehörige·r sind, müssen Sie die in der festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, um sich für das Medizinstudium anmelden zu können

    Master of Science in Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik

    • Frist für die Online-Anmeldung: 30. April, verspätete Anmeldung nicht möglich
    • Zusatzbedingungen

    Mehr Details

    Specialized Master of Science in Experimental Biomedical Research

    Für einen Studienbeginn im Herbstsemester empfehlen wir Ihnen, Ihr Dossier vor dem 30. Juni einzureichen. Wenn Sie Ihr Dossier später einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden.

    Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Dossiergebühren möglich.

    Studiengänge, die nur im Herbstsemester begonnen werden können

    Einige Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

  • Anmeldeperioden

    Herbstsemester

    • Anmeldeperiode:
      1. Februar – 30. April
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Mai – 31. August

    ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù

    • Anmeldeperiode:
      1. September – 30. November
    • Verspätete Anmeldung (besondere Bedingungen):
      1Dezember – 31. Januar

     Das Datum, ab dem die Online-Anmeldung möglich ist (1. Februar/1. Mai/1. September/1. Dezember), kann sich je nach Jahr um einige Tage nach hinten verschieben.

    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen  eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

     

    Informationen für Studienbewerber, die ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben

    Personen, welche ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben und sich für folgende Studienprogramme anmelden möchten:

    • International and European Business
    • Accounting and Finance
    • Betriebswirtschaftslehre
    • Marketing

    müssen ihren Anmeldeunterlagen eine Kopie ihres  beilegen. Dieser Test muss vor der Online-Anmeldung an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg abgelegt worden sein.

  • Anmeldekosten

    Schweizer Bachelordiplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Bachelordiplom)

    • ¶Ù´Ç²õ²õ¾±±ð°ù²µ±ð²úü³ó°ù: CHF 50.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

    Ausländisches Bachelordiplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländisches Bachelordiplom)

    • ¶Ù´Ç²õ²õ¾±±ð°ù²µ±ð²úü³ó°ù: CHF 100.-
    • Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungsgesuche (01.05.-31.08. und 01.12.-31.01.): + CHF 50.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den ³§±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2025– 2026:

    Herbstsemester 2025

    • Offizielle Daten:
      01.08.2025 – 31.01.2026

    • Vorlesungszeiten:
      15.09.2025 – 19.12.2025

    ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù 2026

    • Offizielle Daten:
      01.02.2026 – 31.07.2026

    • Vorlesungszeiten:
      16.02.2026 – 29.05.2026

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr  immatrikuliert sind und über ein aktives MyUniFR-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf  gestellt werden.

    1. Studienangebot

    . Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Studieninformation (studies@unifr.ch). Die Dienststelle für Zulassung erteilt weder Auskünfte zum Studienangebot noch führt sie Beratungen bezüglich der Studienwahl durch.

    Bitte konsultieren Sie auch die Reglemente und beachten Sie die Informationen bezüglich des endgültigen Nichtbestehens.

    2. Fristen für die Online-Anmeldung

    Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, müssen Sie sich innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen online anmelden. 

     Die angegebenen Fristen gelten ohne Ausnahme.


    Zusätzliche Informationen für Studienbewerber, die ein Visum benötigen

    Falls Sie ein Visum benötigen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Anmeldeunterlagen innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

    • spätestens am 28. Februar für das Herbstsemester
    • spätestens am 30. September für das ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù

    Die Bearbeitung von Zulassungsgesuchen nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Zulassungsentscheid unserer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù, welcher dem Aufenthaltsbewilligungsgesuch beizulegen ist. Dieses Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Vorlesungsbeginn bei der zuständigen eingereicht werden. Wenn Sie Ihr Dossier nach Ablauf der angegebenen Fristen einreichen, kann eine zeitgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert werden. Zudem ist weder der Übertrag des Gesuches auf ein anderes Semester noch die Rückerstattung der Gebühren möglich.

    3. Online-Anmeldung

    Die Anmeldung muss innerhalb der in der Rubrik "Anmeldeperioden" erwähnten Fristen erfolgen.

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    4. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    5. Hochladen der Dokumente

    • Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein Master-Zulassungsgesuch

    • Personen, welche ihr Bachelorstudium ausserhalb der EU und der EFTA absolviert haben und sich für folgende Studienprogramme anmelden möchten:
      International and European Business:
      • International and European Business
      • Accounting and Finance
      • Betriebswirtschaftslehre
      • Marketing

    müssen ihren Anmeldeunterlagen eine Kopie ihres . Dieser Test muss vor der Online-Anmeldung an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg abgelegt worden sein.

     Amtlich beglaubigte Übersetzungen unterliegen speziellen Anforderungen.

    Wir können jederzeit amtlich beglaubigte Kopien und/oder Originaldokumente für die weitere Behandlung Ihres Dossiers verlangen.

     Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das einzureichende Dossier mit Sorgfalt zu erstellen ist.Sollte das Dossier ³Ü²Ô±¹´Ç±ô±ô²õ³Ùä²Ô»å¾±²µ sein oder Dokumente enthalten, die von schlechter Qualität sind oder den Vorgaben nicht entsprechen, wird dieses nicht behandelt.

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf Masterstufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù, welche prüft, ob Sie zum gewählten Masterprogramm zugelassen werden können

     Die Analyse durch die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Visumsantrag

    Falls Ihr  der Visumspflicht unterstellt ist, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen  Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.

    Weiterführende Informationen: 

    8. Vorlegen des Originaldiploms

    Ihr Originaldiplom muss uns in jedem Fall vor Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters vorgelegt werden.

     Der Bachelor muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.

    Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

    9. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Original Ihres Bachelordiploms vorgelegt haben, lassen wir Ihnen den endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.

    10. Nach der Zulassung

    Wechsel des Studiengangs

    • Sobald Sie Ihr Zulassungsgesuch validiert haben, beginnt das administrative Verfahren; eine Änderung Ihres Studiengangs / Ihrer Studiengänge ist dann nicht mehr möglich. Wenn Sie sich irrtümlicherweise falsch eingeschrieben haben, haben Sie die Möglichkeit, online ein zweites Zulassungsgesuch einzureichen, für das erneut eine Dossiergebühr anfällt. Dieses Gesuch wird dann unabhängig vom ersten Zulassungsgesuch bearbeitet.
    • Ein Gesuch um Änderung des Studiengangs kann nach der Zulassung zum eingangs gewählten Studiengang auf  gestellt werden. Das Gesuch wird anschliessend von der betreffenden ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù bearbeitet.
  • Zusätzliches Unterrichtsfach für InhaberInnen eines LDS I

    Die Anmeldung darf auf keinen Fall über das Online-Anmeldeportal durchgeführt werden. Wir bitten Sie, sich beim Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Freiburg (ZELF), zu informieren.

    ZELF

  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über  einen Antrag stellen. Für weitere Informationen zu den Fristen für den Antrag zum Studiengangwechsel (normalerweise vor Beginn des betreffenden Semesters) kontaktieren Sie bitte die für das/die Programm/e verantwortliche ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù.