Urlaubsgesuch
Bedingungen
Ein Urlaubsgesuch kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:
- Krankheit
- Mutter- bzw. Vaterschaft
- Militärdienst oder Zivildienst
- Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt
Vorgehen
Urlaubsgesuche müssen über eingereicht werden. Wir bitten Sie, im Anschluss daran jenes Dokument hochzuladen, welches den Beurlaubungsgrund attestiert::
- Krankheit oder Schwangerschaft: Arztzeugnis
- Mutter- bzw. Vaterschaft: Kopie des Familienbüchleins
- Militärdienst: Marschbefehl
- Zivildienst: Einsatzvereinbarung
- Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt: µþ±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ des Dekanats
Es werden ausschliesslich die oben genannten Bescheinigungen akzeptiert.
Fristen
Urlaubsgesuche müssen innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- Herbstsemester: 30. September
- ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù: 28. Februar
Urlaubsgesuche gelten jeweils nur für ein Semester.
Folgen der Beurlaubung
Solange Sie beurlaubt sind, dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen, keine schriftlichen Arbeiten einreichen, sich nicht für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô anmelden und auch keine Abschlussarbeit verteidigen.
Anzahl möglicher Beurlaubungen
Während Ihres gesamten Studiums an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg können Sie höchstens vier Semester beurlaubt werden.
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Während der Beurlaubung bezahlen Sie nur die Grundgebühr von CHF 115.- pro Semester.