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Urlaubsgesuch

Bedingungen

Ein Urlaubsgesuch kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:

  • Krankheit
  • Mutter- bzw. Vaterschaft
  • Militärdienst oder Zivildienst
  • Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt

Vorgehen

Urlaubsgesuche müssen über  eingereicht werden. Wir bitten Sie, im Anschluss daran jenes Dokument hochzuladen, welches den Beurlaubungsgrund attestiert::

  • Krankheit oder Schwangerschaft: Arztzeugnis
  • Mutter- bzw. Vaterschaft: Kopie des Familienbüchleins
  • Militärdienst: Marschbefehl
  • Zivildienst: Einsatzvereinbarung
  • Studienbezogenes und vom Dekanat anerkanntes Projekt: µþ±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ des Dekanats

 Es werden ausschliesslich die oben genannten Bescheinigungen akzeptiert.

Fristen

Urlaubsgesuche müssen innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:

  • Herbstsemester: 30. September
  • ¹ó°ùü³ó±ô¾±²Ô²µ²õ²õ±ð³¾±ð²õ³Ù±ð°ù: 28. Februar

 Urlaubsgesuche gelten jeweils nur für ein Semester.

Folgen der Beurlaubung

Solange Sie beurlaubt sind, dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen, keine schriftlichen Arbeiten einreichen, sich nicht für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô anmelden und auch keine Abschlussarbeit verteidigen.

Anzahl möglicher Beurlaubungen

Während Ihres gesamten Studiums an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Freiburg können Sie höchstens vier Semester beurlaubt werden.

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Während der Beurlaubung bezahlen Sie nur die Grundgebühr von CHF 115.- pro Semester.