Loi sur l’égalité – Alma & Georges /alma-georges Le magazine web de l'Université de Fribourg Wed, 08 Mar 2017 09:15:13 +0000 fr-FR hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.3.5 L’égalité: mission possible /alma-georges/articles/2017/legalite-mission-possible /alma-georges/articles/2017/legalite-mission-possible#comments Tue, 07 Mar 2017 16:14:51 +0000 http://www3.unifr.ch/alma-georges/?p=3789 Les clichés ont la vie dure: même en 2017, pas si facile pour une femme de choisir une carrière perçue comme masculine ou de concilier parcours académique et vie de famille. A l’occasion de la Journée de la femme, petit portrait du Service de l’égalité entre femmes et hommes, où l’on est prêt à donner de la voix pour que, Mesdames, vous trouviez votre voie.

Un service trop peu connu et qu’on aurait tendance à trouver silencieux, si l’on ne connaissait pas la puissante voix qui l’anime. Limer les inégalités liées au genre, non seulement au sein de l’Université mais à travers la société en général, c’est la mission d’un trio féminin énergique qui n’a pas encore dit son dernier mot. A tous ceux qui utilisent encore l’appellation sexe faible pour parler des femmes, merci de passer votre chemin…

Historiquement, c’est en 1991 qu’est née la Commission Femmes et Université. En 1996, entre en vigueur la loi sur l’égalité; elle concerne désormais aussi les universités. Helene Füger devient la première préposée aux questions féminines, jusqu’à ce que le Service se constitue entre 2001 et 2004.

Pas d’acquis
Le Service a fait son bonhomme de chemin et, à plus de 20 ans maintenant, force est de constater une réelle évolution… Notamment en ce qui concerne la charge de travail! «Non, l’égalité femmes-hommes n’est pas encore acquise. Nous croyons, à tort, que nous sommes une société où il n’existe plus de différences, mais c’est faux», martelle Muriel Besson, à la tête du service depuis deux ans. Si on ne parle peut-être plus de réelles injustices, restent encore de nombreuses attitudes et clichés ancrés dans l’inconscient collectif et la culture en général.

Un engagement mené par trois mousquetaires, avec notamment Claudia Möri qui s’occupe de coordonner les programmes pour les jeunes chercheuses et Sandra Gellura qui chapeaute le programme «Internet&Code pour les filles». Des actions dont le but est de faire prendre conscience aux filles qu’il n’y pas que certaines filières qui leur sont réservées. «Nous tentons de les sensibiliser dès le plus jeune âge», explique Sandra Gellura. En effet, le cours «Internet&Code pour les filles», en partenariat avec l’EPFL et la HES-SO Fribourg s’adresse aux demoiselles de 6H à 8H – 10-12 ans – déjà. «Nous leur faisons découvrir la programmation et l’informatique, domaine encore trop perçu comme masculin», renchérit-elle.

C’est une œuvre de coulisse pour un travail qui peut s’avérer frustrant, tant il est difficile d’en déceler les résultats directs. Cela est en revanche «vraiment réjouissant lorsque, par exemple, une fille nous écrit pour nous dire qu’elle a choisi de suivre une filière informatique», sourit Claudia Möri.

Dans les deux sens
Plus loin dans la formation, leur mission vise aussi à encourager les femmes à poursuivre leur carrière académique vers le professorat, une fois leur doctorat en poche. «Plus le niveau augmente, plus la représentation féminine diminue», constate Muriel Besson à qui le thème de la conciliation entre vie professionnelle et vie privée tient à cœur. Il est malheureusement vrai que, au moment de fonder une famille, c’est trop souvent par défaut la femme qui réduit son temps de travail. Et la responsable du service d’ajouter que «la question ne se pose encore que trop rarement au sein d’un couple qui souhaite fonder une famille.»

Plus largement, le trio est là pour cerner les besoins au sein des facultés et s’interroger sur l’amélioration des conditions d’égalité.

Si dans la lutte pour l’égalité on imagine, de facto, des messages adressés aux femmes, il existe aussi, bien entendu, certaines préoccupations du côté masculin. Prenons l’exemple du service militaire. «Il est juste qu’un homme qui a l’obligation de servir puisse bénéficier des conditions adéquates pour ses études», estime Claudia Möri. Toutes les brochures et autres conseils sont également adressés aux deux sexes. Le but est vraiment de réduire au maximum la ségrégation transversale dans les 2 sens.

Tant que la question se pose…
Les idées, les envies et les projets ne manquent pas au Service de l’égalité de l’Unifr! Ce sont plutôt les ressources qui font défaut. «Notre rôle est de donner une impulsion. La suite dépend surtout du suivi et du soutien nécessaire pour assurer notre mission», relève Muriel Besson.

Plus idéal, leur but ultime est, bien sûr, que la question du genre ne se pose plus. «Nous aurons ainsi atteint notre mission, rient les trois femmes. Tant qu’on se pose la question, c’est que l’inégalité persiste!»

Le 8 mars, à l’occasion de la Journée de la femme, le trio ne manquera pas de revêtir son superbe t-shirt rose, créé l’année passée. Loin du kitsch, la couleur se veut encourageante, positive et porteuse d’avenir.

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  • Photo: Flore Martinson – Unicom
  • du Service de l’égalité
  • du Service de l’égalité

 

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Gleichstellung am Arbeitsplatz – eine Utopie? /alma-georges/articles/2016/gleichstellung-am-arbeitsplatz-eine-utopie /alma-georges/articles/2016/gleichstellung-am-arbeitsplatz-eine-utopie#comments Thu, 17 Nov 2016 14:35:58 +0000 http://www3.unifr.ch/alma-georges/?p=3419 Frauen sind am Arbeitsplatz oft schlechter gestellt. Schuld daran sind hartnäckige Rollenbilder. Im Experteninterview erläutern in den ersten drei Fragen Dr. Lucia Lanfranconi und anschliessend Prof. Alexandra Jungo die Hindernisse und Chancen der heutigen Gleichstellungspolitik.

Dr. Lucia Lanfranconi, seit fast 20 Jahren ist das Schweizerische Gleichstellungsgesetz in Kraft, dennoch ist das gesetzte Ziel der Gleichstellung noch lange nicht erreicht. Warum sind geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Erwerbsleben so hartnäckig?
Da gibt es verschiedene Ursachen und Hintergründe. Im Unterschied zu anderen Ländern sind im schweizerischen Gleichstellungsgesetz nur ungenügende Durchsetzungsmechanismen enthalten – es hat eher einen Zielcharakter. In meiner Dissertation habe ich Gleichstellungsmassnahmen untersucht und festgestellt, dass man in der Schweiz bisher einen stark freiwilligen Weg gegangen ist. Beispielsweise können Betriebe ihre Lohngleichheit freiwillig überprüfen. Unverbindliche Gleichstellungsprojekte richten sich allgemein primär an die Arbeitgebenden, die sich an den Programmen beteiligen sollen. Leider fällt die Beteiligung der Unternehmen sehr gering aus und im Interesse der Arbeitgebenden eingeführte Massnahmen zielen auch nicht immer auf die Geschlechtergleichstellung. Diese Gleichstellungspolitik ist nur beschränkt wirksam.

Die Wirtschaft fordert, dass Frauen wieder mehr Kinder gebären, weil die Gesellschaft altert. Gleichzeitig begegnen Mütter am Arbeitsplatz diversen Hindernissen. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Geschlechterrollen und Rollenstereotype sind im Alltag tief verwurzelt und werden laufend reproduziert. In der Gesellschaft existieren immer noch Vorstellungen, wie das Männer geeigneter seien für Führungspositionen oder dass eine Mutter irgendwie mehr zum Kind gehört als ein Vater. Stereotypen werden bereits in der frühen Kindheit vermittelt und sind oft unbewusst. Gleichzeitig existiert das Gleichstellungsgesetz, um etwas gegen die Ungleichheiten zu unternehmen. Trotzdem ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Ungleichheiten weiterhin bestehen bleiben, da die geschlechtsspezifischen Rollenbilder auch auf gesetzlicher und beruflicher Ebene hartnäckig sind. Auf der beruflichen Ebene wiederspiegelt sich dies beispielsweise darin, wenn einer Mutter nach der Geburt eines Kindes eher eine schlechter bezahlte Teilzeitstelle angeboten wird, während einem Vater eher eine besserbezahlte Stelle mit Karrieremöglichkeit geboten wird. Auf der gesetzlichen Ebene zeigt sich dies beispielsweise darin, dass Männer in der Schweiz keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben und es auch keinen Elternschaftsurlaub gibt – ganz anders in Skandinavien. Eigentlich wird auf keiner Ebene genug getan, um etwas zu verändern. Und letztlich geben sich auch viele Männer und Frauen in die ihnen zugeordneten Rollen hinein und handeln danach. Es ist ein Teufelskreis.

Bleibt Gleichstellung am Arbeitsplatz eine Utopie oder gibt es Ansätze zur Optimierung – und welche Rolle spielen dabei Schweizer Unternehmen und die Politik?
Die Schweizer Politik und Gesellschaft sind zwar in Richtung Gleichstellung unterwegs, aber klar zu langsam. Leider gibt es immer wieder Rückschritte, etwa werden auf politischer Ebene Fortschritte wieder in Frage gestellt. Dass Unternehmen freiwillig an Gleichstellungsprojekten teilnehmen können ist zwar ein erster Ansatz, meiner Meinung nach aber nicht ausreichend. Wir sollten einen Schritt weitergehen und verbindlichere Massnahmen einführen. Beispielsweise die aktuell diskutierte Selbst-überprüfung der Lohngleichheit in Unternehmen. Eine weitere, verbindliche Massnahme, die immer wieder diskutiert wird, ist die Quotenregelung. Im Bereich Elternschaft wäre der Vaterschafts- oder Elternurlaub eine verbindliche Massnahme und im Bereich Teilzeit, dass ein generelles Recht auf Pensumsreduktion bestehen würde. Ist dieser Faktor auf rechtlicher Ebene festgelegt, ist ein Teilzeitpensum für die Betroffenen einfacher einzufordern, als wenn sie dies auf individueller Ebene als EinzelkämpferInnen tun müssen.

Prof. Alexandra Jungo, was steht in der Bundesverfassung zur Gleichstellung von Mann und Frau?
Laut Art. 8 zur Rechtsgleichheit sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Aber die Realität sieht anders aus: Frauen erhalten oft weniger Lohn – einfach weil sie Frauen sind – obwohl die Verfassung das verbietet?
Ja, leider. Geht es um die Entlohnung von Männern und Frauen herrschen sachlich nicht begründete Unterschiede auf breiter Ebene. Gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik betrug 2012 die Differenz aller Monatssaläre in der Gesamtwirtschaft im Durchschnitt 19,3 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Die Unterschiede rühren teils daher, dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten, seltener in hohen Positionen zu finden sind und öfter generell schlecht entlöhnte Berufe ausüben. Ausserdem existieren die unerklärten Lohnunterschiede. Bei der Betrachtung der Bereiche Vollzeiterwerbstätige, Teilzeitarbeitende, HochschulabgängerInnen oder Hilfsarbeitende sowie unter Berücksichtigung der Faktoren Alter, Zivilstand und Ausbildung, sind überall erhebliche Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sichtbar. Dabei sind die grössten Unterschiede bei den Kaderlöhnen festzustellen. Ebenfalls interessant ist die Tatsache, dass auch bei gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Position erhebliche Lohnunterschiede bestehen.

Und wer sich zur Wehr setzt, riskiert seinen Job. Eine Übertreibung oder Realität?
Das ist leider in vielen Fällen eine traurige Tatsache. Die Lohnschere zwischen Frau und Mann hält sich hartnäckig. Unter anderem gehört Gleichstellung bei der Anstellung, beim Lohn und bei der Kündigung zu den Hauptanliegen des entsprechenden Gesetzes. Gestützt darauf hat jede Person das Recht gegen den Arbeitgeber zu klagen, wenn eine Lohnungleichheit oder eine andere Diskriminierung besteht. Das Gesetz liefert dabei verschiedene Hilfeleistungen, etwa muss eine Klägerin oder ein Kläger (auch Männer dürfen klagen) nur glaubhaft machen und nicht beweisen, dass eine Diskriminierung vorliegt. Das Gericht stellt dann eine Diskriminierungsvermutung auf. Anschliessend muss der Arbeitgeber beweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt. Oftmals hat dieser mutige Schritt die Kündigung zur Folge. Vielleicht auch aus diesem Grund hat das Interesse an Klagen wegen angeblicher Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern abgenommen.

Schweden gilt als Vorzeigeland, wenn die Rede von Gleichstellungspolitik ist. Was könnte die Schweizer Politik von Schweden lernen?
Der Schwedische Staat hat viel zur Gleichstellung beigetragen, auch dank seiner Familienpolitik. Die Mittags- und Nachmittagsbetreuung der Kinder ist dort beispielsweise selbstverständlich. In der Schweiz bleibt in diesem Bereich noch viel zu tun. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung und verlangt viel Organisation. Die Stärkung der gesamten Tagesbetreuung wäre eine klare Verbesserung und der Staat sollte dazu seinen Beitrag leisten. In der Schweiz werden kleine Schritte gemacht, doch dieser Prozess geht nur schleppend voran.

Gibt es Bestrebungen zur Einführung von Quoten?
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat soeben postuliert, dass auf Stufe der obersten Führungsgremien, in Verwaltungsräten pro 5 Mitglieder mindestens eine Frau im Verwaltungsrat mitwirken sollte (ab 10 Mitgliedern 2 Frauen, usw.). Der Arbeiterverband will aber keine Quote postulieren, sondern eher eine Richtlinie – eine sogenannte «Good Practice», die sich ein Unternehmen auf die Fahne schreiben sollte. Es existieren also Sensibilisierungen und Bestrebungen, doch das ist noch nicht ausreichend, denn die Lohnunterschiede werden in naher Zukunft weiter bestehen bleiben.

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  • Weitere Informationen zu
  • Weitere Informationen zu
  • Am 21. November findet im Anschluss an den Film «Gleichstellen – eine Momentaufnahme» eine interessante öffentliche Diskussion zum Thema «Gleichstellung am Arbeitsplatz» statt.
  • von Lucia Lanfranconi: «Geschlechtergleichstellung durch Wirtschaftsnutzendiskurs?» (Universität Freiburg und FernUniversität in Hagen 2014), die den gewonnen hat.
  • Konkrete Beispiele zur beschränkten Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik finden sich im , produziert von Lucia und ihrer Schwester Romana Lanfranconi ().
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